So kann das THW unterstützen

- mögliche Anforderungsprozesse


1. Herausforderung

Beispiele:  

  • Müssen Bäume oder Brandschutt weggeräumt werden?
  • Müssen Gesundheitseinrichtungen notfallmäßig mit Strom versorgt werden?
  • Fehlen Bagger, Boote oder Licht?
  • Verschmutzt Öl Wasser?
  • Benötigt die Feuerwehr viel mehr Löschwasser?
  • Muss sehr viel Wasser gepumpt werden?
  • Müssen Behelfsbrücken entstehen?
  • Müssen viele Einsatzkräfte verpflegt werden?

2. Anforderung

Bei allen hauptamtlich besetzten THW-Dienststellen gibt es Rufbereitschaften, an die sich anforderungsberechtigte Behörden und Organisationen wenden können. Zusätzlich alarmieren viele kommunale Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstellen die ehrenamtlich besetzten THW-Ortsverbände. 

 


3. Einsatz

  • THW-Fachberaterinnen und Fachberater schlagen geeignete Einsatzmittel vor und stimmen Einsatzverfahren des THW mit Einsatzleitungen ab.
  • Das THW unterstellt sich dem Anforderer. Es kann im Auftrag anfordernder Stellen Einsatzabschnitte selbst leiten sowie Führungsstrukturen aufbauen und betreiben.
  • Reichen die angeforderten Kräfte nicht aus, organisiert das THW in Absprache mit der Einsatzleitung intern Verstärkung.
  • Das THW bleibt so lange an der Einsatzstelle wie nötig.

4. Kosten*

  • Der regelmäßige Erstattungsverzicht soll verhindern, dass öffentliche Feuerwehren und Gefahrenabwehrbehörden THW-Einsätze bezahlen müssen. Viele typische Unterstützungsleistungen erfüllen regelmäßig alle Bedingungen für einen Erstattungsverzicht. Einen Rechtsanspruch auf Verzicht gibt es nicht.
  • Grundsätzlich kostenpflichtig sind Materialien, die das THW für den Einsatz kauft, einbaut, ausgibt oder verbraucht (zum Beispiel Bauholz, ausgegebene Betriebsstoffe). Das Gleiche gilt für Beschaffungen oder Anmietungen durch das THW, die zur Erreichung des Einsatzziels nötig sind.
  • Ein Kostenverzicht ist auch möglich, wenn das THW ein besonderes Ausbildungsinteresse an einem Einsatz hat.
  • Kostenpflichtig für Anforderer sind in der Regel Unterstützungsleistungen außerhalb von akuten Gefahrenlagen. Dazu können Transporteinsätze oder Absicherungen von Veranstaltungen zählen. Auslagenbescheide verschickt das THW zudem regelmäßig bei Hilfeleistungen, die ein Wirtschaftsbetrieb gleichwertig hätte durchführen können.

 

 

*Das Thema „Kosten von THW-Einsätzen“ ist hier nur überblicksartig dargestellt. Details finden sich im THW-Gesetz (§ 6) und in der THW-Abrechnungsverordnung.