Unterstützung durch Arbeitgeber

Ihnen dürfen wegen Ihrer Mitwirkung im THW keine Nachteile im Arbeitsverhältnis entstehen. Während der Dauer der Teilnahme an angeordneten oder genehmigten Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen entfällt für Sie die Pflicht zur Arbeitsleistung im privaten Arbeitsverhältnis. Sie erhalten den Arbeitsverdienst fortgezahlt. Private Arbeitgeber bekommen diese  fortgewährten Leistungen erstattet. Als beruflich Selbständige erhalten Sie ggf. eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.

 

Arbeitgeber profitieren von Helferinnen und Helfern in ihren Unternehmen

Durch die Mitgliedschaft im THW erhalten unsere Helferinnen und Helfer unter anderem auch spezielle Ausbildungen, die für Ihre Arbeit von Vorteil sein können. Das THW vermittelt gesellschaftliche Werte und legt großen Wert darauf, dass diese nach Außen hin transportiert werden, seien es soziale Kompetenz oder ein Bewusstsein für Verantwortung und Teamfähigkeit. Das THW fördert Völkerverständigung, tritt für Humanität ein, steht für Hilfe an den Nächsten und die Wahrung von Disziplin. 

Sprechen Sie Helferinnen und Helfer in Ihrem Unternehmen an. Das Ehrenamt lebt von Unterstützung aus der Gesellschaft.